Sie haben sich dazu entschlossen, Ihr(e) Gerät(e) in unserer Werkstatt prüfen/einstellen zu lassen?
Dazu erst einmal: vielen Dank! Wir sichern Ihnen eine schnellstmögliche, korrekte und saubere Abwicklung zu.
Um bereits jetzt auf einige Fragen rund um unsere „Service-Abwicklung” einzugehen, haben wir diese Seite online gestellt.
Wie sollten Sie vorgehen?
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Laden Sie sich unseren Reparaturvordruck aus dem Internet herunter und füllen Sie diesen entweder per PC oder mit Handschrift (in Druckbuchstaben) aus. Die Kommissionsnummer oben links ist nur bei behördlichen, bzw. Großkunden erforderlich, die gerne eine entsprechende Zeichenfolge, zum jeweiligen Gerät, auf den Begleitpapieren unserer Rücksendung erwähnt hätten.
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Verwenden Sie bitte jeweils einen Vordruck pro Gerät!
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Packen Sie Ihr(e) Gerät(e) sorgfältig ein und achten Sie auf eine geeignete Umverpackung.
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Senden Sie die Pakete ausschließlich versichert ein. Nur so greift im Falle einer Beschädigung oder eines Verlustes die jeweilige Versandversicherung.
Wie geht es weiter?
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Sobald Ihr Gerät bei uns angekommen ist, wird für dieses Gerät ein Eintrag in unserer Reparatur-Datenbank angelegt.
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Ihr Gerät wird nun in der Funkwerkstatt bearbeitet. Programmierungen und „Standard-Fehler” beheben wir i.d.R. binnen eines Werktages. Sollten wirklich einmal Kanalquarze oder Ersatzteile bestellt werden müssen,
können wir 75% aller Reparaturen binnen 4-5 Werktagen abschließen.
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Wir kontaktieren Sie automatisch, sobald das Gerät geprüft wurde und teilen Ihnen mit welche Defekte an Ihrem Gerät vorliegen und in welcher Reparaturpauschale wir diese instand setzen können.
Generell gilt: sollte eine Eingruppierung in eine Reparaturpauschale nicht angenommen werden, d.h. sollten Sie die Reparatur nicht freigeben, entstehen Ihnen keinerlei Kostenvoranschlagsgebühren. Sie zahlen nur das Porto für die Rücksendung!
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Sofern die Reparatur freigegeben wird, sprechen wir gleich die Zahlungsweise ab. Privatkunden können per Vorkasse / Nachnahme oder via PayPal zahlen. Mit unseren behördlichen Kunden rechnen wir natürlich gegen offene Rechnung ab. Hierzu ist allerdings (sofern noch keine behördliche Kundennummer vergeben wurde) die Auftragsvergabe auf entsprechendem Briefpapier erforderlich.